Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Hotels zur Teilnahme am Corporate Rates Club

1. Begriffsbestimmungen
  1. Der Auftraggeber, das Hotel, nachfolgend „Clubhotel“ genannt.
  2. Der Auftragnehmer, TourisMarketing Service GmbH, Stralsund, Deutschland, Abteilung Corporate Rates Club, nachfolgend „Corporate Rates Club“ genannt.
  3. Die beste Firmenrate, die das Clubhotel dem Corporate Rates Club zur Verfügung stellt, nachfolgend „CRC-Rate“ genannt.
  4. Die Standardrate, die das Clubhotel dem Corporate Rates Club zur Verfügung stellt, nachfolgend „Standardrate“ genannt.
  5. Das Reservierungs- und Buchungssystem, nachfolgend „Reservierungs- und Buchungssystem“ genannt.
  6. Der Reisende, welcher die CRC-Rate oder die Standardrate bucht, reserviert, etc., nachfolgend „Reisender“ genannt.
  7. Stornierungen: gemeint sind Stornierungen durch den Gast. Dies gilt für diese AGB und den zugrunde liegenden Vertrag.
2. Reservierungs- und Buchungssystem
Der Corporate Rates Club ist befugt, ein Reservierungs- und Buchungssystem auszuwählen. In dieses Reservierungs- und Buchungssystem stellt der Corporate Rates Club die CRC-Rate ein. Der Corporate Rates Club ist befugt, aber nicht verpflichtet, die Standardrate ebenfalls in ein Reservierungs- und Buchungssystem einzustellen. Die Plattformen, in welchen die Standardrate veröffentlicht wird, können vom Corporate Rates Club frei bestimmt werden. Die Standardrate ist durch jedweden Nutzer buchbar. Falls das Clubhotel die CRC-Rate und/oder die Standardrate online pflegen kann, gilt zusätzlich das dort Vereinbarte. Ist eine Pflege der Raten online nicht vereinbart, gilt ausschließlich das in dem Vertrag und das in diesen AGB Vereinbarte.
3. Reservierungsanfragen und Buchungen / freigegebene Zimmer
Durch das Reservierungs- und Buchungssystem werden Übernachtungen vermittelt. Buchungen sind verbindlich für den Reisenden und das Clubhotel, Reservierungsanfragen sind unverbindlich. Die vom Clubhotel als „verkaufbare Zimmeranzahl“ freigegebenen Zimmer können zu den dort freigegebenen Zeiträumen sowie zu den angegebenen Preisen vom Reisenden entweder zur Standard- oder zur CRC-Rate gebucht werden. „verkaufbare Zimmeranzahl“ bedeutet, dass diese Zimmer vom Buchungs- und Reservierungssystem ohne vorherige Nachfrage beim Clubhotel zu den angegebenen Zeiten und Preisen (entweder CRC-Rate oder Standardrate) vermittelt werden können. Über eine erfolgte Buchung wird das Clubhotel informiert.
4. Beherbergungsvertrag und Zahlung
  1. Aufgrund einer Buchung kommt der Beherbergungsvertrag ausschließlich zwischen dem Reisenden und dem Clubhotel zustande. Der Corporate Rates Club handelt lediglich als Erklärungsbote und nicht in eigenem Namen. Es obliegt dem Clubhotel, alle Ansprüche aus dem Beherbergungsvertrag unmittelbar gegenüber dem Reisenden geltend zu machen, der Selbstzahler ist. In Ausnahmefällen kann eine Abrechnung über den Corporate Rates Club erfolgen.
  2. Das Clubhotel verpflichtet sich, die getätigten Buchungen zu akzeptieren und dem Reisenden die Unterbringung zu garantieren. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn das Clubhotel ausgebucht ist, vom Clubhotel jedoch versäumt wurde, dem Corporate Rates Club die entsprechenden Zeiten als gesperrt zu melden. Umbuchungen auf andere Übernachtungsbetriebe sind unzulässig. Sollte dennoch eine Umbuchung vorgenommen werden, ist das Clubhotel zur Übernahme sämtlicher anfallender Mehrkosten verpflichtet. Der Anspruch des Corporate Rates Club auf die Provision bleibt unberührt.
  3. Jede Reservierung wird vom Clubhotel grundsätzlich bis 18:00 Uhr Ortszeit am Anreisetag gehalten. Es gelten die vom Corporate Rates Club allgemein gültigen Reservierungs- und Zahlungsbedingungen bezüglich Reservierungsrücktritt und Nichterscheinen, die der Reisende bei der Reservierung akzeptiert. Das Clubhotel hat die Möglichkeit, einen Hinweis auf seine eigenen Stornierungsbedingungen in das vom Corporate Rates Club gewählte Buchungs- und Reservierungssystem einstellen zu lassen. Im Falle einer verspäteten Stornierung verpflichtet sich das Clubhotel jedoch, die stornierte Übernachtungsmöglichkeit mit anderen Gästen zu belegen, soweit eine entsprechende Nachfrage vorliegt.
  4. Alle getätigten Buchungen werden dem Clubhotel grundsätzlich über den vereinbarten Übermittlungsweg (Fax/e-mail) mitgeteilt.
5. Einschaltung von Dritten
Der Corporate Rates Club ist befugt, für die Erbringung von sämtlichen Leistungen, für die Abwicklung oder für die Abrechnung etc. Dritte einzuschalten.
6. Abrechnung der Provisionen
Für jede über das Reservierungs- und Buchungssystem getätigte Buchung zahlt das Clubhotel die vertraglich festgelegte Provision. Die Provision versteht sich als Nettoprovision zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls diese anfällt. Die Abrechnung der Provisionen erfolgt monatlich für die jeweils im Vormonat tatsächlich abgeschlossenen Übernachtungen. Es gilt ein sofortiges Zahlungsziel. Ist das Clubhotel mit mehr als 2 Monatsrechnungen über die Provision in Verzug, ist das Reservierungs- und Buchungssystem berechtigt, das Clubhotel von weiteren Buchungen auszuschließen. Die Rechnung wird dem Clubhotel per Fax oder per E-Mail zugeschickt. Das Clubhotel ist verpflichtet, alle Stornierungen oder sonstigen Buchungsänderungen dem Corporate Rates Club sofort über Fax/ E-Mail mitzuteilen. Erfolgt die Mitteilung erst nach dem jeweiligen Abreisedatum des Reisenden, bleibt der Anspruch auf die Provision unberührt.
7. Haftungsbeschränkung- und Schadensersatzansprüche
Der Corporate Rates Club haftet nur für solche Verluste und Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder Unterlassen des Corporate Rates Club beruhen. Der Corporate Rates Club haftet bei erfolgten Buchungen ausdrücklich nicht für etwaige Schäden oder Verluste, die aus einem No-Show oder einer verspäteten Stornierung herrühren. Dem Clubhotel steht es frei, sich an den Reisenden zu wenden. Gleiches gilt für etwaige Erfüllungsgehilfen des Corporate Rates Club oder Dritte.
8. Allgemeines
  1. Das Clubhotel erklärt sich damit einverstanden, dass der Corporate Rates Club jederzeit alle oder Teile der sich aus dem Vertrag ergebenen Rechte und Pflichten an eine vom Corporate Rates Club frei bestimmbare dritte Partei überträgt.
  2. Der Corporate Rates Club steht im Fall des Überganges des Vertragsverhältnisses dafür ein, dass der Dritte alle seinen Pflichten aus dem übernommenen Vertrag ordnungsgemäß erfüllt.
  3. Für den Fall, dass der Corporate Rates Club von seinem Recht zur Übertragung des Vertragsverhältnisses nach 8.1 Gebrauch macht, kann das Clubhotel innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Übertragung ohne Kosten oder sonstige Nachteile von dem Vertrag lösen.
9. Sonstiges
  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist, soweit rechtlich zulässig, Stralsund. Der Corporate Rates Club behält sich das Recht einer Verlegung des Gerichtsstandes vor.
  2. Es gilt nur das schriftlich Vereinbarte. Sämtliche schriftlich durchgeführten Änderungen sind nur wirksam, wenn Sie ausdrücklich vom Corporate Rates Club bestätigt werden.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die - soweit rechtlich zulässig - dem mit der unwirksamen Bestimmung Bezweckten bzw. Gewollten am ehesten entspricht.